7B_112/2022
Januar 29, 2024 2:09 pm

Im Urteil 7B_112/2022 vom 22. November 2023 ging es um die Zulässigkeit der Zivil- und Strafklägerin in die Verfahrensakten. Das Bundesgericht erklärte hierzu u.a.: «Entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers vermag auch die Rüge, seine Beschwerdelegitimation ergebe sich bereits aus dem Umstand, dass die Beschwerdegegnerin ihr Recht auf Akteneinsicht im vorliegenden Strafverfahren missbrauche, um die auf diesem Weg gewonnenen Informationen im Rahmen des parallel laufenden Zivilverfahrens gegen ihn einzusetzen, kein schutzwürdiges Interesse im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO zu begründen. Wie die Vorinstanz korrekt ausführt, stellt rechtsprechungsgemäss alleine der Verdacht, dass die Privatklägerschaft die im Rahmen einer laufenden Strafuntersuchung erlangten Informationen und Unterlagen in einem hängigen Zivilverfahren verwenden könnte, noch kein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Sinne von Art. 108 Abs. 1 lit. a StPO dar, das einer Akteneinsicht entgegenstehen könnte (vgl. Urteile 1B_350/2020 vom 28. Mai 2021 E. 6.2, nicht publ. in: BGE 147 IV 544; 1B_570/2020 vom 17. Februar 2021 E. 1.2; siehe zu dieser Frage auch HANS VEST, in: Basler Kommentar StPO, 3. Aufl. 2023, N. 5e zu Art. 108 StPO).» (E.2.2.3).