6B_977/2023
Februar 7, 2024 10:51 am

Im Urteil 6B_977/2023 vom 12. Januar 2024 aus dem Kanton Aargau befasste sich das Bundesgericht mit der Landesverweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen, der seit über 31 Jahren in der Schweiz lebte und in der Schweiz eine Ehefrau und drei volljährige Kinder hat. Das Bundesgericht setzte sich in diesem Urteil sowohl in theoretischer als auch in fallbezogener Art und Weise im Detail mit dem Thema der strafrechtlichen Landesverweisung und des Härtefalls auseinander (E.1.4.1 ff.). Interessant ist u.a. die folgende Ausführung: «Für die Frage, ob der Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens "notwendig" im Sinne von Art. 8 Ziff. 2 EMRK ist, sind nach der Rechtsprechung des EGMR nebst den zuvor erwähnten Kriterien auch die Staatsangehörigkeit der betroffenen Familienmitglieder, die familiäre Situation des von der Massnahme Betroffenen, wie etwa die Dauer der Ehe oder andere Faktoren, welche für ein effektives Familienleben sprechen, eine allfällige Kenntnis des Ehegatten von der Straftat zu Beginn der familiären Bindung, ob Kinder aus der Ehe hervorgingen und falls ja, deren Alter, sowie die Schwierigkeiten, mit welchen der Ehegatte im Heimatland des anderen konfrontiert sein könnte, zu […]» (E.1.4.5). Das Bundesgericht bestätigte die Landesverweisung, die von der Vorinstanz «knapp» ausgesprochen worden war (E.1.5.6).