6B_777/2022
April 14, 2023 10:39 am

Das Bundesgericht bestätigt im Urteil 6B_777/2022 vom 16. März 2023 die Verurteilung des französischen Komikers Dieudonné durch das Genfer Kantonsgericht wegen Rassendiskriminierung. Für seine 2019 bei Auftritten in Nyon und Genf gemachte Äusserung, dass die Gaskammern nie existiert hätten, kann er sich nicht auf die Meinungsäusserungsfreiheit berufen.