Üble Nachrede und Gutglaubensbeweis
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März 2, 2023 6:04 am
Im Urteil 6B_735/2022 vom 2. Februar 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit der üblen Nachrede im Sinne von Art. 173 StGB sowie dem Gutglaubensbeweis. Dabei fasste es den aktuellen Stand seiner Praxis hierzu sehr schön zusammen, wie u.a.: «Massgebend sind die Umstände des Einzelfalls. Je schwerer ein Ehreingriff ist, desto höhere Sorgfaltspflichten bestehen hinsichtlich der Abklärung des wahren Sachverhalts, wobei die Schwere vom Vorwurf und vom Verbreitungsgrad abhängt. Dabei trägt die beschuldigte Person die Beweislast, der Grundsatz "in dubio pro reo" greift nicht.» (E.3.1).