Keine Bestrafung von Journalistin für Pistole aus 3D-Drucker
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Dezember 13, 2024 7:30 am
Eine Journalistin von RTS hat mit dem für eine Reportage getätigten Erwerb, Besitz und Transport einer Pistole aus dem 3D-Drucker rechtmässig gehandelt. Eine Bestrafung wegen Verstosses gegen das Waffengesetz ist mit der Meinungsäusserungsfreiheit beziehungsweise der Medienfreiheit nicht vereinbar, entschied das Bundesgericht in Fünferbesetzung im Urteil 6B_650/2022, 6B_664/2022 vom 12. Dezember 2024. Sobald das schriftlich begründete Urteil vorliegt, erfolgt ein Update des Artikels.