Dauer einer Vergewaltigung nie zu Gunsten des Täters zu werten
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Oktober 15, 2024 12:20 pm
Das Bundesgericht stellt im Urteil 6B_612/2024 vom 18. September 2024 aus dem Kanton Wallis (zur amtl. Publ. bestimmt) klar, dass der isolierten und unangemessenen Formulierung zur «relativ kurzen Dauer» einer Vergewaltigung in einem Entscheid vom vergangenen Jahr für die Rechtsprechung keine Bedeutung zukommt. Im Gegensatz dazu, was die fragliche Passage vermuten lassen könnte, darf die Dauer einer Vergewaltigung bei der Strafzumessung in keinem Fall zu Gunsten des Täters berücksichtigt werden. Umgekehrt kann es sich durchaus erschwerend auf die Schuld des Täters auswirken, wenn die Länge der Tat auf eine erhöhte kriminelle Energie schliessen lässt.