Im Urteil 6B_561/2022 vom 24. April 2023 aus dem Kanton St. Gallen befasste sich das Bundesgericht mit dem Beweisantrag der Einnahme der Mutter des Beschwerdeführers im Hinblick auf die strafrechtliche Landesverweisung, ein Beweisantrag, über den das Gericht nicht entschieden hatte, was nach Ansicht des Bundesgerichts eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellt (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 3 Abs. 2 lit. c und Art. 107 StPO). Dazu das Bundesgericht: «Die der Beschwerdeführer zu Recht rügt, geht aus dem angefochtenen Entscheid indes nicht hervor, ob über den Beweisantrag im Rahmen der Beratung in der Hauptsache überhaupt entschieden worden ist (vgl. Beschwerde S. 3). Damit verletzt die Vorinstanz das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers i.S.v. Art. 29 Abs. 2 BV. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt als begründet.» (E.1.3)
6B_561/2022
Mai 16, 2023 2:05 pm