6B_551/2023
November 25, 2025 4:43 am

Das Bundesgericht weist im Urteil 6B_551/2023 vom 30. Oktober 2025 die Beschwerde eines Mannes ab, der 2023 wegen harter Pornografie verurteilt wurde, weil er kinderpornografische Darstellungen aus dem Internet heruntergeladen und weitergeleitet hat. Er rügte das gegen ihn automatisch ausgesprochene lebenslängliche Verbot jeder beruflichen und jeder organisierten ausserberuflichen Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen umfasst. Das Bundesgericht hält das Verbot sowohl für verhältnismässig als auch mit Art. 8 EMRK konform.