6B_472/2021
Mai 30, 2023 2:29 pm

Im Urteil 6B_472/2021 vom 27. April 2023 aus dem Kanton Thurgau befasste sich das Bundesgericht mit den Themen Beweisverfahren vor der Berufungsinstanz (E.2) sowie Verletzung der Unschuldsvermutung durch Ausführungen in der Begründung des Urteils (E.3). Hierzu das Bundesgericht: «Damit [Ausführungen in Urteilsbegründung] wird der Eindruck des Bestehens einer strafrechtlichen Schuld auch hinsichtlich der zufolge Verjährung eingestellten Anklagesachverhalte erweckt. Eine solche Begründung des angefochtenen Entscheides verstösst indessen gegen die Unschuldsvermutung.» (E.3.2)