6B_461/2023
Mai 15, 2023 10:29 am

Im Urteil 6B_174/2023, 6B_461/2023 vom 26. April 2023 befasste sich das Bundesgericht mit einem Fristwiederherstellungsgesuch durch einen neuen Anwalt nach versäumter Beschwerdefrist durch einen anderen Anwalt (aufgrund von Fehler bei Fristenberechnung). Das Bundesgericht wies das Gesuch ab und argumentierte: «Der Beschwerdeführer kann aus der Rechtsprechung zu Art. 94 StPO betreffend die notwendige Verteidigung für die Einreichung der Beschwerde an das Bundesgericht folglich nichts zu seinen Gunsten ableiten.  Soweit er die Wiederherstellung der von ihm verpassten Frist - unabhängig vom Vorliegen einer notwendigen Verteidigung - im Lichte des Verbots des überspitzten Formalismus und zwecks Gewährung eines fairen Verfahrens als geboten erachtet, ist ihm ebenfalls nicht zu folgen. Das Bundesgericht hat bereits mehrfach festgehalten, dass die strikte Anwendung der Regeln über die Rechtsmittelfristen und die strengen Bedingungen für deren Wiederherstellung im Interesse einer gut funktionierenden Justiz, der Rechtssicherheit sowie der Rechtsgleichheit stehen und mit den beiden vom Beschwerdeführer angerufenen Garantien vereinbar sind.» (E.3.4)