6B_433/2024
September 25, 2024 1:29 pm

Im Urteil 6B_433/2024 vom 4. September 2024 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit der Honorarbeschwerde eines amtlichen Verteidigers, der eine Pauschale von CHF 9'000 anstatt der geforderten CHF 26'839.35 erhielt (Differenz: CHF 17'839.35). Das Bundesgericht erklärte, dass Pauschalen unter gewissen Umständen als zulässig (E.2.1.2). Das Bundesgericht weist darauf hin, dass den kantonalen Behörden bei der Festsetzung ein sehr grosser Spielraum zusteht: «Es ist Sache der kantonalen Behörde, die Angemessenheit anwaltlicher Bemühungen zu beurteilen. Den Kantonen kommt bei der Bemessung des Honorars der amtlichen Verteidigung ein weiter Ermessensspielraum zu. Das Bundesgericht schreitet nur ein, wenn der Ermessensspielraum klarerweise überschritten wurde und Bemühungen nicht honoriert wurden, die zweifelsfrei zu den Obliegenheiten einer amtlichen Verteidigung gehören. Die Festsetzung des Honorars muss ausserhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu den geleisteten Diensten stehen und in krasser Weise gegen das Gerechtigkeitsgefühl verstossen […]» (E.2.1.3). Sehr interessant sich auch verschiedene Details zum Plädoyer und anderen Punkten (E.2.3).