6B_426/2023
September 5, 2023 4:49 am

Das Bundesgericht äusserte sich im Urteil 6B_426/2023 vom 16. August 2023 aus dem Kanton Zürich ausführlich um Konfrontationsanspruch von Art. 147 Ziff. 1 StPO. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: «Ob bei widersprüchlichen Aussagen oder späteren Erinnerungslücken auf die ersten, in Abwesenheit der beschuldigten Person erfolgten Aussagen abgestellt werden kann, ist keine Frage der Verwertbarkeit, sondern betrifft die Beweiswürdigung […]. Beschränkt sich die Wiederholung der Einvernahme aber im Wesentlichen auf eine formale Bestätigung der früheren Aussagen, wird es der beschuldigten Person verunmöglicht, ihre Verteidigungsrechte wirksam […]» (E.2.1.2).