Auf Zeugenaussagen gestützte SVG-Verurteilung
Im Urteil 6B_291/2024 vom 3. Juli 2024 aus dem Kanton Zürich ging es um eine vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln, wobei als zentrale Beweise die Aussagen eines anderen Automobilisten und seiner Tochter sowie das Aussageverhalten des Beschwerdeführers dienten. Das Bundesgericht äussert sich dabei u.a. wie folgt: «Die Vorinstanz fasst zusammen, die beiden Zeugen hätten das Kerngeschehen des Tatvorwurfs 1 konstant, stringent und deckungsgleich beschrieben. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers gebe es keine Anhaltspunkte für eine Falschbelastung. Die Zeugen seien auf die Straffolgen einer falschen Aussage gemäss Art. 307 StGB hingewiesen worden. Es seien weder ein Belastungseifer noch stereotypische Aussagen erkennbar. Demgegenüber sei das Aussageverhalten des Beschwerdeführers zumindest teilweise von Lügensignalen geprägt, obschon es sein gutes Recht sei, den Vorwurf in Abrede zu stellen und auf Widersprüche in den Zeugenaussagen hinzuweisen. Dass sich der Zeuge ein Jahr nach der polizeilichen Befragung nicht mehr an sämtliche Details habe erinnern können und erst im Verlauf der Befragung wieder mehr Detailwissen hervorgetreten sei, sei nicht aussergewöhnlich. Mittlerweile seien seit dem Vorfall 2 ½ Jahre vergangen. […].» (E.2.4.4).