6B_244/2021
Mai 10, 2023 11:53 am

Im Urteil 6B_244/2021, 6B_254/2021 vom 17. April 2023 aus dem Kanton Aargau befasste sich das Bundesgericht mit der strafrechtlichen Landesverweisung eines deutschen Arztes. Zunächst korrigiert das Bundesgericht die Vorinstanz bezüglich der anwendbaren Verjährungsfristen von gewissen Delikten: «Wie die Beschwerdeführerin zutreffend einwendet, enthalten das DBG und das StG/AG eigene Bestimmungen zur Verjährung, die vorliegend jenen des StGB als lex specialis vorgehen. Da das zum Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils in Kraft stehende Recht nicht milder ist, gelangt vorliegend das zum Tatzeitpunkt geltende Recht zur Anwendung (vgl. Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 333 Abs. 1 StGB).» (E.2.3). Kern des Urteils sind die Ausführungen zur strafrechtlichen Landesverweisung, der EMKR und dem FZA (E.6). Das Bundesgericht bestätigte die Landesverweisung, u.a. wie folgt: «Entsprechend ist nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz von einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA ausgeht und die Landesverweisung auch unter Berücksichtigung des FZA als rechtmässig erachtet.» (E.6.4.5).