6B_225/2023
August 12, 2023 1:39 pm

Im Urteil 6B_225/2023 vom 7. Juli 2023 aus dem Kanton Aargau befasste sich das Bundesgericht mit der strafrechtlichen Landesverweisung und der Ausschreibung der Landesverweisung im SIS einer türkischen Staatsangehörigen. Das Urteil ist einerseits eine umfassende Darstellung der aktuellen Praxis des Bundesgerichts zur Härtefallprüfung, auch unter Einbezug von Art. 8 EMRK und von Art. 3 EMKR. Andererseits urteilt das Bundesgericht hier zugunsten der Berufungsklägerin, dass vor der Anordnung der Ausschreibung der Landesverweisung im SIS der beschuldigten Person das rechtliche Gehör gewährt werden muss: «Wie von der Beschwerdeführerin zu Recht vorgebracht, kommt die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung, wonach die betroffene Person auf eine im Rechtsmittelverfahren drohende Verschlechterung hinzuweisen ist, auch im Strafrecht zur Anwendung, wenn zum Beispiel eine reformatio in peius ausnahmsweise zulässig ist. Die von der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung entwickelte Hinweispflicht ist direkter Ausfluss des verfassungsmässigen Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäss Art. 29 Abs. 2.» (E.1.6.2).