Risiken der Einsprache gegen einen Strafbefehl
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Februar 27, 2023 2:46 pm
Im Urteil 6B_222/2022 vom 18. Januar 2023 geht es um einen SVG-Fall aus dem Kanton Nidwalden (zur amtl. Publ. vorgesehen). Kern dieses Leiturteils bilden die Folgen bzw. die Verfahrensfortführung nach der Einsprache gegen einen Strafbefehl. Das Bundesgericht befasst sich eingehend mit dem Strafbefehl (E.1.1.1), der Fortführung des Verfahrens nach der Einsprache gegen den Strafbefehl (E.1.1.2) sowie der Tragweite des Grundsatz «ne bis in idem» (E.1.1.3). Das Urteil zeigt vor allem auch auf, dass die Einsprache gegen einen Strafbefehl nicht risikolos ist, was vielen Personen nicht bewusst ist.