Im Urteil 6B_213/2025 vom 19. Juni 2025 aus dem Kanton Bern befasste sich das Bundesgericht mit der Frage der rechtsgültigen Einsprache gegen einen Strafbefehl. Der Beschwerdeführer rügt u.a. einen Fall der notwendigen Verteidigung. Das Bundesgericht schützt die Beschwerde u.a. wie folgt: «Nach dem Gesagten waren im Zeitpunkt des Erlasses des ersten Strafbefehls […] die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung gemäss Art. 130 lit. b und c StPO gegeben. Wie erwähnt wurde der Beschwerdeführer mit den drei in Frage stehenden Strafbefehlen insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt, ohne dass ihm eine wirksame Verteidigung möglich war. Damit wurde sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt […]. Um zu gewährleisten, dass der Beschwerdeführer an dem gegen ihn geführten Verfahren als teilhabendes Subjekt effektiv partizipieren kann […], wäre eine notwendige Verteidigung sicherzustellen gewesen. Daraus ergibt sich zugleich, dass eine rechtsgültige Zustellung der in Frage stehenden Strafbefehle erst mit der Zustellung an die Verteidigung des Beschwerdeführers erfolgte (Art. 87 Abs. 3 StPO). Demnach ergingen die Einsprachen des Beschwerdeführers innert zehn Tagen seit rechtsgültiger Zustellung und damit rechtzeitig.» (E.1.4.2).
6B_213/2025
Juli 15, 2025 1:00 pm