Im Urteil 6B_210/2022 vom 2. August 2023 aus dem Kanton Zürich befasst sich das Bundesgericht mit einer nicht medizinisch indizierten «Vaginaluntersuchung», ohne Handschuh, einer Patienten durch einen Arzt in einem Ärztezentrum. Das Bundesgericht erläutert zunächst seine Kasuistik zur Widerstandsunfähigkeit von Patienten bei ärztlichen Untersuchungen (E.2.4.2). Das Urteil ist nur schon deshalb sehr lesenswert. Das Bundesgericht bejahte den Tatbestand der Schändung wie folgt: «Nimmt etwa ein Arzt - gegebenenfalls unter Vortäuschung fachlich begründeter Notwendigkeit - unerwartet eine sexuell motivierte Handlung an seiner Patientin vor, ist deren Widerstandsunfähigkeit zu bejahen, weil die Betroffene den überraschenden Angriff auf ihre geschlechtliche Integrität im therapeutischen Kontext zunächst kaum einordnen resp. als solchen erkennen kann, gerade auch wenn sie das Geschehen lagebedingt - wie hier - nicht überblickt.» (E.2.6).
6B_210/2022
August 28, 2023 5:15 am