6B_184/2022
September 12, 2023 3:32 pm

Im Urteil 6B_184/2022 vom 18. August 2023 aus dem Kanton Aargau befasste sich das Bundesgericht mit der Beweiswürdigung bei einem Betäubungsmitteldelikt. Das Bundesgericht machte zunächst allgemeine, lehrbuchartige Ausführungen zum Thema der Beweise und der Beweiswürdigung (E.1.2.2 ff.). Bezüglich des Falles hiess es die Beschwerde gut, u.a. mit den folgenden Ausführungen: «Anhand der für den vorliegenden Fall aufgezeigten, konkreten Umstände hätte die Vorinstanz aber nicht auf die Abnahme weiterer Beweise verzichten dürfen, so etwa auf eine Befragung des mutmasslichen Abnehmers B. oder derjenigen Polizeibeamten, die die Übergabe eines "kleinen weissen Gegenstandes" beobachtet haben. Damit ist sie ihrer Untersuchungspflicht nicht nachgekommen und verfällt in Willkür, wenn sie den zur Anklage erhobenen Sachverhalt als erstellt erachtet. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt als begründet.» (E.1.3 a.E.).