6B_16/2022
März 7, 2023 5:23 am

Im Urteil 6B_16/2022 vom 26. Januar 2023 (amtl. Publ. vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht mit der Zurechnung der Versäumnis der Frist für die Einsprache gegen einen Strafbefehl an den Klienten. Der Brief mit der Einsprache wurde durch den Anwalt irrtümlich nicht abgeschickt. Das Bundesgericht rechnete den Fehler des Anwalts dem Klienten zu. Das Bundesgericht hält fest, dass das Vorliegen einer Pflichtverteidigung eine unabdingbare Voraussetzung für eine (seltene) Ausnahme von der Zurechnung des schweren Fehlverhaltens des Anwalts an seinen Mandanten ist.