6B_1420/2022
April 4, 2023 5:38 am

Im Urteil 6B_1420/2022 vom 10. März 2023 aus dem Kanton Basel-Stadt ging es u.a. um den Anspruch auf Haftentschädigung für rechtswidrige Zwangsmassnahmen. Das Bundesgericht macht sehr ausführliche allgemeingültige Ausführungen zum Thema (E.2.3.1, E.2.3.2., E.2.3.3). Im vorliegenden Fall entscheidet das Bundesgericht wie folgt: «Indem die Vorinstanz dem Beschwerdeführer zu Unrecht eine Entschädigung verweigert und dies damit begründet, das vorübergehende Fehlen eines gültigen Hafttitels und die damit verbundene formelle Rechtswidrigkeit sei unter den vorliegenden Umständen stark zu relativieren und überdies habe die formelle Rechtswidrigkeit der angeordneten Sicherheitshaft in casu keine schwerwiegenden Auswirkungen auf den Beschwerdeführer gehabt, verletzt sie Bundesrecht. Die Vorinstanz hat den an den Beschwerdeführer auszurichtenden Anspruch festzusetzen.» (E.2.4)