6B_138/2023
November 16, 2023 2:15 pm

Sieben Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten haben sich mit der Blockade der Eingangshalle eines Einkaufszentrums in Freiburg nicht der Nötigung schuldig gemacht. Der bei der friedlichen Aktion ausgeübte Druck auf Dritte erreichte nicht die dazu erforderliche Intensität, zumal die Kundschaft das Gebäude über andere Zugänge betreten und verlassen konnte. Das Bundesgericht weist im Urteil 6B_138/2023 vom 18. November 2023 die Beschwerde der Freiburger Staatsanwaltschaft ab.