Neue Regelung zur Mindeststrafe für Ersttäter bei Raserdelikten
Das Bundesgericht äussert sich im Urteil 6B_1379/2023 vom 11. September 2024 aus dem Kanton Tessin (zur amtl. Publ. bestimmt) zur neuen Regelung bezüglich des Strafrahmens für Ersttäter bei Raserdelikten. Es bestätigt die vom Tessiner Appellationsgericht ausgesprochene bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen für einen Autolenker, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 88 km/h überschritten hat. Der Autolenker hatte 2020 auf der Autobahn die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 88 km/h überschritten. In erster Instanz wurde er für dieses Raserdelikt (Überschreitung von mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt, Artikel 90 des Strassenverkehrsgesetzes, SVG) im Januar 2023 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von 500 Franken verurteilt.