Januar 23, 2025 11:55 am
Die seit 2023 geltende Regelung, wonach ein Raserdelikt mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann, sofern der Täter in den letzten zehn Jahren kein schweres Verkehrsdelikt begangen hat, gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des Führerausweises. Das Bundesgericht bestätigt im Urteil 6B_1372/2023 vom 13. November 2024 (zur amtl. Publ. bestimmt) einen Entscheid des Genfer Kantonsgerichts.