Anforderungen an im Ausland erhobene Beweise einschliesslich Bedeutung der Cyber Crime Convention
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Februar 10, 2025 10:09 am
Im Urteil 6B_1353/2023 vom 6. November 2024 aus dem Kanton Zug befasste sich das Bundesgericht mit einem Fall, bei welchem wichtige Beweise im Ausland, genauer in Österreich und in den USA, erhoben wurde. Der Beschwerdeführer drang mit zwei Rügen durch, nämlich der Unverwertbarkeit der im Ausland erhobenen Beweise (mit Ausführungen des Bundesgerichts zur zur Cyber Crime Convention (CCC [SR.0.311.43])) (E.4) sowie zur unzulässigen Beschaffung von Randdaten (E.5). Der komplexe und hochtechnische Entscheid des Bundesgerichts ist sehr lesenswert.