6B_1348/2021
Oktober 20, 2022 12:03 pm

Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt gegen eine namentlich unbekannte Besetzerin eines Geländes auf dem Mormont-Hügel ist gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 6B_1325/2021, 6B_1348/2021 vom 27. September 2022 gültig. Die im Strafbefehl enthaltenen Angaben erlauben ihre eindeutige Individualisierung. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde in diesem Punkt ab. Indessen ist das zuständige Polizeigericht auf die Einsprache der Betroffenen gegen den Strafbefehl zu Unrecht nicht eingetreten, ebenso wie anschliessend das Kantonsgericht des Kantons Waadt auf ihre Beschwerde. Die Sache wird zu neuem Entscheid zurückgewiesen.