6B_1208/2022
März 20, 2023 12:30 pm

Im Urteil 6B_1208/2022 vom 16. Februar 2023 befasste sich das Bundesgericht mit einem Delikt der (versuchten) Vergewaltigung sowie der sexuellen Nötigung (sowie anderen Delikten) aus dem Kanton Aargau. Zur Diskussion stand das Vorliegen der Qualifikation der Grausamkeit im Sinne von Abs. 3 von Art. 189 und Art. 190 StGB durch den Einsatz einer Schere. Die Qualifikation wurde vom Bundesgericht bejaht (E.1). Weiter bestätigte das Bundesgericht die Landesverweisung im gesetzlich maximalen Umfang von 15 Jahren. Das Bundesgericht bestätigte die Landesverweisung von 15 Jahren, auch wenn bezüglich der Delikte ein leichtes bis mittelschweres bzw. ein mittelschweres Verschulden vorhanden war (E.3).