6B_1177/2019
März 8, 2023 7:28 am

Im Urteil 6B_1430/2021 vom 15. Februar 2023 befasste sich das Bundesgericht mit einem SVG-Fall aus dem Kanton Aargau, wobei das Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Aargau im Fokus stand, welches das schriftliche Verfahren angeordnet und dem Beschuldigten kein rechtliches Gehör gewährt hat. Das Bundesgericht führte aus, dass das Berufungsverfahren, vorbehältlich weniger Ausnahmen, mündlich durchzuführen sei. Im Übrigen habe das Berufungsgericht im Einzelfall zu prüfen, ob der Verzicht auf die öffentliche Verhandlung auch mit Art. 6 Ziff. 1 EMRK vereinbar ist (E.1.2.1). Weiter machte das Bundesgericht Ausführungen zum Ablauf des schriftlichen Verfahrens (E.1.2.2) sowie zum Anspruch auf rechtliches Gehör (E.1.2.3). In casu bejahte das Bundesgericht die Verletzung von Verfahrensrechten durch das Obergericht des Kantons Aargau (E.1.3).