Verkehrskontrollen im Grenzgebiet und Verwertbarkeit von Videoüberwachungen in Parkhäusern
Im Urteil 6B_1133/2021 vom 1. Februar 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht mit einem SVG-Fall aus dem Aargau. Zum Leiturteil wird er bezüglich zwei Teilbereichen. Erstens äussert sich das Bundesgericht eingehend zu SVG-Kontrollen im Grenzgebiet zwischen der Schweiz und Deutschland (E.1). Zweites äussert sich das Bundesgericht zur DSG-Konformität von Videoüberwachungen und der strafrechtlichen Verwertbarkeit von betreffenden Aufnahmen, einem mehr als aktuellen Thema (E.2). «Die Videoaufzeichnung im fraglichen Parkhaus des Flughafens U. erfolgte aus Sicherheitsgründen und diente der Verhinderung und Aufklärung von rechtswidrigen Handlungen. Wie der Beschwerdeführer selbst vorbringt, werden die durch die Videoüberwachung erzielten Personendaten zum Zweck der Gewährleistung der Sicherheit im Parkingareal (des Flughafens) verwendet. Er bestreitet denn auch nicht, dass eine Videoüberwachung in einem öffentlich zugänglichen Parkhaus eines internationalen Flughafens geeignet sein kann, sowohl den Schutz von dort sich aufhaltenden Personen und/oder befindlichen Gegenständen der Betreiberin selbst oder Dritter zu gewährleisten als auch zur Ahndung allfälliger Widerhandlungen im Parkhaus beizutragen. (E.2.4.3).