Juni 28, 2023 10:32 am
Eine Ärztin hat sich mit der Abgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital an eine suizidwillige Person entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft keines Tötungsdelikts schuldig gemacht. Das Bundesgericht weist im Urteil 6B_1087/2021, 6B_1120/2021 vom 22. Mai 2023 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft ab. Die Beschwerde der Ärztin heisst es gut. Das Kantonsgericht muss weitere Abklärungen zum Sachverhalt treffen und neu entscheiden.