6B_1072/2022
Februar 21, 2024 4:52 am

Im Urteil 6B_1058/2022, 6B_1072/2022 vom 29. Januar 2024 aus dem Kanton Luzern geht es um einen tödlichen Arbeitsunfall bei Reinigungsarbeiten mit einer Hubarbeitsbühne. Das Bundesgericht schützt die Schuldsprüche von zwei Arbeitnehmern wegen fahrlässiger Tötung im Sinne von Art. 117 StGB (E.4.6 und E.5.7). Das Bundesgericht äussert sich dabei in lehrbuchartiger Art und Weise zum Tatbestand sowie zum Thema Arbeitsunfälle und Sorgfaltspflichten, u.a. wie folgt: «Die Pflichten zum Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bzw. zur Unfallverhütung ergeben sich unter anderem aus Art. 328 Abs. 2 OR, Art. 82 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) und der Verordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV; SR 832.30). Darüber hinaus sind die gestützt auf Art. 83 UVG erlassenen Ausführungsvorschriften des Bundesrates und die übrigen Richtlinien zu beachten, welche die Pflicht des Arbeitgebers konkretisieren und für einzelne Arbeitsbereiche mit erhöhtem Gefahrenpotenzial zum Teil besonders umschreiben. Wird gegen eine solche Vorschrift verstossen, liegt darin zugleich ein Indiz für die Missachtung der Sorgfaltspflicht im Sinne von Art. 12 Abs. 3 StGB .» (E.3.4).