1C_627/2023
Dezember 5, 2023 4:09 am

Im Urteil 1C_627/2023 vom 23. November 2023 aus dem Kanton Zürich geht es um ein Rechtshilfeersuchen aus Deutschland für die Entnahme eines Mundhöhlenabstrichs. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, und verwies generell-abstrakt auf Folgendes: «Art. 84 BGG bezweckt die wirksame Begrenzung des Zugangs zum Bundesgericht im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Ein besonders bedeutender Fall ist deshalb mit Zurückhaltung anzunehmen. Dem Bundesgericht steht insofern ein weiter Ermessensspielraum zu.» (E.1.1).