1B_5/2023
Mai 16, 2023 1:00 pm

Im Urteil 1B_5/2023 vom 23. März 2023 aus dem Kanton Basel-Stadt äusserte sich das Bundesgericht ausführlich zur Ausweis- und Schriftensperre. Es nahm u.a. wie folgt Stellung: «Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss eine Ausweis- und Schriftensperre anstelle von Sicherheitshaft von der Verfahrensleitung des Berufungsgerichts nicht periodisch überprüft werden, sondern kann sie grundsätzlich unbefristet bzw. bis zum rechtskräftigen Abschluss des Berufungsverfahrens angeordnet werden ([…]). Insoweit ist der Grundrechtsschutz durch das Recht der beschuldigten Person, bei der Verfahrensleitung jederzeit die Aufhebung der Ersatzmassnahme zu beantragen, hinreichend garantiert […]» (E.2.6.2)