1B_492/2022
November 28, 2022 7:26 am

Im Urteil des Bundesgerichts 1B_492/2022 vom 9. November 2022 ging es zum die Beschlagnahme eines Geschäftsautos der Marke Hyundai einer Aktiengesellschaft, welches der Geschäftsführer und VR-Delegierte lenkte, der mit einem Führerausweisentzug für sämtliche Fahrzeugkategorien belegt war. Das Bundesgericht bestätigte im vorliegenden Fall die vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs nach Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO i.V.m. Art. 90a SVG (E.2.4), liess aber die Frage der Verhältnismässigkeit dieser Zwangsmassnahme gegenüber einer Drittperson (Aktiengesellschaft in diesem Fall) offen (E.2.3.3).