1B_259/2022
Juli 18, 2023 11:40 am

Im Urteil 1B_259/2022 vom 23. Juni 2023 aus dem Kanton Bern befasste sich das Bundesgericht mit der Frage der Zulässigkeit der Anordnung eines DNA-Profils im Falle von (geringen) Sachbeschädigungen durch Sprayereien. Das Bundesgericht machte umfassende theoretische Ausführungen zum Thema (E.3 und 4.3). Im vorliegenden Fall verneinte es die Zulässigkeit der Erstellung des DNA-Profils, weil der Beschwerdeführer nicht vorbestraft war und die untersuchten Anlasstaten keine besonders schützenswerten Rechtsgüter (wie etwa die körperliche Integrität), sondern einzig das Vermögen tangierten. Zwar können Sprayereien potentiell einen hohen Sachschaden verursachen und damit die erforderliche Deliktsschwere erfüllen, was aber im vorliegenden Fall gemäss Bundesgericht nicht der Fall war (E.4.4)