1B_208/2022
Mai 14, 2023 12:07 pm

Im Urteil 1B_208/2022 vom 14. April 2023 aus dem Kanton Zürich nahm das Bundesgericht zum Thema Entsiegelung und Durchsuchung von Daten eines beschuldigten Anwalts wie folgt Stellung: «Vorliegend ist der Beschwerdeführer selbst beschuldigt und kann sich deshalb nur insoweit auf das Anwaltsgeheimnis berufen, als die zu entsiegelnden Daten keinen Sachzusammenhang zu der gegen ihn laufenden Untersuchung aufweisen. Dass sich solche Daten unter den zu entsiegelnden Computerdaten befinden, vermag der Beschwerdeführer nicht hinreichend substanziiert darzutun und ist auch sonst nicht ersichtlich.» (E.5.3)