Verletzung des Beschleunigungsgebots im Haftverfahren
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Mai 6, 2023 3:02 pm
Im Urteil 1B_174/2023 vom 21. April 2023 aus dem Kanton Zürich ging es um die Überschreitung der 96-Stunden-Frist gemäss Art. 224 Abs. 2 und Art. 226 Abs. 1 StPO, innert welcher das Zwangsmassnahmengericht über den Haftantrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden hat, um 70 Minuten. Das Bundesgericht sah darin eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und urteilte: «Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Urteilsdispositiv festzustellen und bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen zu berücksichtigen. Im Übrigen wird das Sachgericht der Rechtsverletzung bei seiner Urteilsfindung in angemessener Weise Rechnung zu tragen haben.» (E.2.4.3)