Das Buch «Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), Praxiskommentar» (ISBN 978-3-03891-693-2) bietet eine kompakte Kommentierung der Bestimmungen des Allgemeinen und Besonderen Teils des StGB und geht auch auf Aspekte des Jugendstrafrechts ein. Das handverlesene Herausgeberteam – bestehend Stefan Trechsel, Mark Pieth und Christopher Geth – legt besonderen Wert auf Praxisnähe und Effizienz: Die Kommentierung ist knapp, klar und mit gut gesetzten Hervorhebungen gestaltet, sodass die gezielte Konsultation leicht fällt. Sehr wertvoll ist die am Ende eines Tatbestandes angeführte sehr gut dargestellte Kasuistik, durch welche ein rascher Überblick über die Schlüsselurteile des Bundesgerichts ermöglicht wird. Als Beispiel sei hier die Kasuistik zum Tatbestand von Art. 122 StGB, schwere Körperverletzung, erwähnt (Art. 122 N 11).
Die 5. Auflage berücksichtigt umfassend die relevanten Gesetzesänderungen der letzten Jahre, darunter die Harmonisierung der Strafrahmen sowie die Reformen im Sexualstrafrecht. Darüber hinaus wurde die aktuelle Rechtsprechung eingehend rezipiert und in den Kommentar eingearbeitet.
Zu den wichtigen Teilen der Neuauflage gehört auch die Kommentierung von Art. 190 StGB, dem revidierten Tatbestand der Vergewaltigung. Die Kommentierung der massgeblichen Neuerungen erfolgt hier eher kurz und mit Hinweis auf die Botschaft (vgl. etwa Art. 190 N 4a). Es wird bei dieser Bestimmung dem Bundesgericht überlassen sein, den neuen Tatbestand der Vergewaltigung auszulegen und Detailfragen zu klären, von denen es ja nicht wenige gibt. Bei der Kommentierung der strafrechtlichen Landesverweisung von Art. 66a StGB, einem Gebiet, dass sich eines Reigens von Urteilen des Bundesgerichts erfreut, geht das Werk auf rund sieben Seiten ein. Es werden hier u.a. die materiellen Änderungen durch die Harmonisierung der Strafrahmen behandelt (Art. 66a N 12). In der Kasuistik (Art. 66a N 14) erscheinen lediglich acht Urteile, welche selbstverständlich nicht sämtliche Facetten der Praxis des Bundesgerichts abbilden können. Diesbezüglich ist also die ergänzende Konsultation von Urteilen des Bundesgerichts, Online-Medien, wie strafrechtonline.ch, oder Rechtsprechungsübersichten für Praktiker zwingend notwendig. Interessant ist die neue Kommentierung zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, welche das Aussprechen einer Landesverweisung verunmöglichen können (Art. 66a N 10a). Der Praxiskommentar vertritt die Ansicht, dass die Frage, ob aus völkerrechtlicher Sicht eine Landesverweisung überhaupt angeordnet werden kann, vor der Prüfung, ob ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt, vorgenommen werden muss (Art. 66a N 10a a.E.).
Die 5. Auflage des Praxiskommentars bleibt ein aktuelles und sehr praxisorientiertes Standardwerk, welches in jede Bibliothek gehört. Das Werk erfreut sich u.a. bei den Zürcher Staatsanwaltschaften einer sehr grossen Beliebtheit. Aufgrund der praktisch täglich erscheinenden neuen strafrechtlichen Urteile des Bundesgerichts ist sehr praxistaugliche Kasuistik natürlich immer eine Aktualitätskontrolle zu unterziehen.
Viel Spass beim Lesen und Einsetzen der 5. Auflage des Praxiskommentars im Alltag.
Rezension von: Boris Etter, lic.iur. HSG, Rechtsanwalt, LL.M., LL.M, Fachanwalt SAV Strafrecht