Konfliktverteidigung vs. kooperative Verteidigung

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene und absolut gegensätzliche Stile der Strafverteidigung; die Konfliktverteidigung vs. die kooperative Verteidigung. Die Konfliktverteidigung besteht aus einer aggressiven und ablehenende Verhaltensweise gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht. Die kooperative Verteidigung setzt auf einen höflichen und professionellen Umgang mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Das bedeutet natürlich nicht, dass beim letzteren Verteidigungsstil keine Freispruchverteidigung oder Fokussierung auf Verfahrensfehler gefahren werden kann.

Bei diesem Bericht handelt es sich um eigene Erfahrungen des Verfassers aus zahlreichen Straffällen aus verschiedensten Gebieten des Strafrechts. Die Präferenzen des Verteidigungsstils werden bald zu erkennen sein.

Einleitend sei folgende Frage zu beantworten: Wer sind Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bzw. Richterinnen und Richter? Es sind Menschen, welche am Morgen aufstehen und zur Arbeit gehen oder mittlerweile auch nicht selten im Homeoffice arbeiten. Sie machen ihren „Job“, der vom öffentlichen Personalrecht geregelt ist; manchmal besser, manchmal schlechter, wie jede andere Person auch. Tagesform gibt es nicht nur im Spitzensport. Ihr Straffall ist einer von vielen, den sie behandeln. Ausnahmen von „Jahrhundertfällen“, wie spektakulären Tötungsdelikten, bleiben natürlich vorbehalten – da gelten dann andere Spielregeln.

Die einzelne Person bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht ist auch kein „Feind“, sondern lediglich die „andere Seite“ im Verfahren. Ich habe selber schon den gleichen Staatsanwalt und die gleiche Gerichtsperson in ganz unterschiedlicher Form erlebt. Selten sind Konflikte, wo eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt gegenüber dem Klienten und/oder gegenüber dem Strafverteidiger dann wirklich und schamlos persönlich wird. Dem Verfasser ist dies genau einmal mit einer Staatsanwältin passiert; es gab einen Freispruch von allen Vorwürfen, und die Staatsanwältin arbeitet heute anderswo.

Der Verteidigungsstil ist keinesfalls mit den Zielen des Klienten bzw. der Verteidigung zu verwechseln. Auch eine Freispruchverteidigung kann leise und sachlich erfolgen. Verfahrensfehler können sachlich und emotionslos gerügt werden. Einstellungsverfügungen kann man ebenfalls ohne „poltern“ im Gespräch erwirken.

Allgemeiner Umgang mit Staatsanwaltschaft und Gericht („Knigge“)

Der allgemeine Umgang mit Staatsanwaltschaft und Gericht ist rasch erklärt. Es gelten die normalen Regeln des Geschäftsverkehrs, wie u.a. Pünktlichkeit, Höflichkeit und klare Feedbacks, etwa auf Terminanfragen zu Einvernahmen oder Hauptverhandlungen. Man kann es auch als „Professionalität“ bezeichnen. Wer rasch und transparent kommuniziert verschafft dem Klienten nicht selten auch Vorteile. Vor Gericht sind in der Regel auch unnötige Überraschungen zu vermeiden.

Konfliktverteidigung

Eine absolut verbindliche Definition der Konfliktverteidigung scheint nicht zu existieren. Google-KI nennt die folgenden Elemente (besucht am 20. April 2025): aggressiv, das Verfahren oder das Gericht in Frage stellend; kämpferische Haltung. In der Praxis sind Konfliktverteidigungen oft laut, staatsfeindlich und eine schlechte Stimmung erzeugend.

Die Konfliktverteidigung führt nach Ansicht des Verfassers selten zum Ziel. Sie ist eher eine persönliche Haltung und Darstellung der Strafverteidigung als ein sachliches Instrument. Sie kann aber in „hoffnungslosen Fällen“, allenfalls gegenüber der Staatsanwaltschaft, erwogen werden. Ein Ausstandgesuch kann ebenfalls erwogen werden, wobei es gemäss der gesetzlichen Regelung und der restriktiven Praxis des Bundesgerichts nur sehr selten von Erfolg gekrönt sein wird.

Kooperative Verteidigung

Die kooperative Verteidigung steht als Stil auf einen angenehmen und kommunikativen Umgang mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Selbstverständlich kann auch dieser Stil die vollständige Aussageverweigerung des Klienten oder die Rüge von Verfahrensfehlern, welche zu einer Einstellung führen müssen, beinhalten. Die kooperative Verteidigung ermöglicht den sachlichen Dialog im Interesse des Klienten mit der Staatsanwaltschaft, etwa über Verfahrensschritte, Timing der Voruntersuchung oder die Entlassung aus der Untersuchungshaft. Gespräche über eine Einstellung, das abgekürzte Verfahren oder eine rasche Anklage an das Sachgericht u.V.m. können ebenfalls dazu gehören.

Damit ist auch gesagt, dass die kooperative Verteidigung in den meisten Fällen mehr zum Ziel führt und den Interessen des Klienten dient.

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