Jetzt anmelden: Fortbildung Neues Sexualstrafrecht x Widder Hotel 2024 vom 28. Mai 2024

Das neue Sexualstrafrecht tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft.  Im Zentrum der Gesetzesänderung steht die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Gemäss geltendem Recht liegt eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung erst dann vor, wenn das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt wird, das heisst, wenn der Täter es bedroht oder Gewalt ausübt. Künftig ist diese Voraussetzung nicht mehr notwendig. Überdies erfasst der Tatbestand der Vergewaltigung nicht mehr nur den Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen und ist neu geschlechtsneutral formuliert. Schliesslich wird auch das Stealthing in das neue Sexualstrafrecht aufgenommen. An unserer Fortbildungs­veranstaltung wird das Thema sowohl wissenschaftlich als auch praxisorientiert behandelt aus den jeweiligen Perspektiven der Rechtslehre, der Staatsanwaltschaft und der Strafverteidigung.

Datum: Dienstag, den 28. Mai 2024

Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich

Dauer: 15:30 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

Diese Fachveranstaltung vergibt 4 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).

Programm

Ab 15:25 Uhr

Eintreffen

15:30 Uhr

Begrüssung und Fortbildungseinführung

15:35 Uhr

Das neue Sexualstrafrecht und die wesentlichen Punkte der Revision

(Dauer: 45 Minuten)

Prof. Dr. iur. Marcel Alexander Niggli (Ordentlicher Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Universität Freiburg)

Der Vortrag gibt einen kritischen Überblick über die wichtigsten Änderungen der Sexualstrafrechtsrevision.

16:20 Uhr

Die Revision des Sexualstrafrechts aus Optik der Staatsanwaltschaft (Dauer: 45 Minuten)

Dr. iur. Ines Meier (Leitende Staatsanwältin Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich Schwere Gewaltkriminalität)

Die Kernbestimmungen des Sexualstrafrechts erfassen neu auch sexuelle Handlungen, welche die Täterschaft am Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt und sich dabei vorsätzlich über den entgegenstehenden und geäusserten Willen des Opfers hinwegsetzt, ohne dieses zu nötigen. Das Referat befasst sich schwergewichtig mit den Art. 189 und 190 nStGB und damit zusammenhängenden prozessualen Fragestellungen und Neuerungen, alles aus Sicht der Strafverfolgung.

17:05 bis 17:15 Uhr

Kaffeepause

17:15 Uhr

Strafverteidigung im neuen Sexualstrafrecht – wie soll das gehen?

(Dauer: 90 Minuten)

Thomas Fingerhuth (Rechtsanwalt in Zürich, Fachanwalt SAV Strafrecht, Partner Fingerhuth Anwälte)

und

Sabrina Weisskopf (Fachanwältin SAV Strafrecht, aarejura Rechtsanwälte Solothurn)

Die neuen Bestimmungen zum Sexualstrafrecht stellen die Verteidigung vor viele Herausforderungen. Die Referenten zeigen anhand von Praxisbeispielen, was sich konkret verändert hat und wie die Strafverteidigung damit umgehen kann. Die Referierenden gehen auch auf konkrete Verteidigungsstrategien und praxisrelevante Themen im Sexualstrafrecht, insbesondere auch bei «Vier-Augen-Delikten», ein. Am Schluss findet eine Diskussionsrunde statt.

18:45 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

Apèro Riche

 

Anmeldung:

Fortbildung Neues Sexualstrafrecht x Widder Hotel

Teilnahmegebühr: CHF 320.– pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung)

Vorname, Name:

Unternehmen/Kanzlei:

Strasse, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Telefon (direkt):

E-Mail:

[  ] Ich benötige schriftliche Bescheinigung für 4 Credits Fachanwält:innen SAV Strafrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 30. April 2024 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesslich jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Programmänderung, einschliesslich der Änderung von Referierenden vor. Weiter behält sich die Veranstalterin eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal der Veranstaltung rechtzeitig und klar auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. An der Veranstaltung können Fotos und Videos gemacht werden, welche auf den Kanälen von LAWSTYLE® (u.a. Print, Online und soziale Medien verbreitet werden). Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Anmeldung per

E-Mail: mail@lawstyle.ch

Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich

Telefon: 043 497 86 01

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