Seit dem 1. Juli 2025 können Jugendliche, die zwischen ihrem 16. und 18. Altersjahr einen Mord begehen, unter streng geregelten Voraussetzungen direkt im Anschluss an eine jugendstrafrechtliche Sanktion verwahrt werden. Der Entscheid über die Anordnung der Verwahrung wird erst am Ende der ursprünglichen Sanktion gefällt.
Die Entscheide betreffend Aufhebung, Änderung sowie nachträgliche Anordnung einer Verwahrung im Erwachsenenstrafrecht werden grundsätzlich im Strafregister-Informationssystem VOSTRA eingetragen. Die Details dazu sind in der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem (StReV) geregelt.
Damit auch künftig alle nachträglichen Entscheide in VOSTRA eingetragen werden können, ist aufgrund der Änderung des Jugendstrafgesetzes eine Anpassung der Strafregisterverordnung erforderlich. An seiner Sitzung vom 12. November 2025 hat der Bundesrat entschieden, die Änderungen der StReV auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.