Geänderte Verordnung über das Strafregister-Informationssystem tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

Personen, die als Jugendliche einen Mord begangen haben, können neu im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen direkt im Anschluss an eine jugendstrafrechtliche Sanktion verwahrt werden. Dieser Entscheid und weitere Informationen werden im Strafregister-Informationssystem VOSTRA eingetragen. Die dazu notwendigen Änderungen der Strafregisterverordnung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

Seit dem 1. Juli 2025 können Jugendliche, die zwischen ihrem 16. und 18. Altersjahr einen Mord begehen, unter streng geregelten Voraussetzungen direkt im Anschluss an eine jugendstrafrechtliche Sanktion verwahrt werden. Der Entscheid über die Anordnung der Verwahrung wird erst am Ende der ursprünglichen Sanktion gefällt.

Die Entscheide betreffend Aufhebung, Änderung sowie nachträgliche Anordnung einer Verwahrung im Erwachsenenstrafrecht werden grundsätzlich im Strafregister-Informationssystem VOSTRA eingetragen. Die Details dazu sind in der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem (StReV) geregelt.

Damit auch künftig alle nachträglichen Entscheide in VOSTRA eingetragen werden können, ist aufgrund der Änderung des Jugendstrafgesetzes eine Anpassung der Strafregisterverordnung erforderlich. An seiner Sitzung vom 12. November 2025 hat der Bundesrat entschieden, die Änderungen der StReV auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.

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