Ab 1. Juli 2024 präsidiert neu lic. iur. Flurina Schorta das Obergericht des Kantons Zürich. Sie folgt damit auf lic. iur. Martin Langmeier, welcher das Amt während der letzten vier Jahre ausübte und nach Ablauf seiner Amtszeit wieder als Oberrichter auf der I. Strafkammer amtet. Flurina Schorta ist seit zehn Jahren als Oberrichterin tätig und wirkt zurzeit am Handelsgericht. Sie studierte an der Universität Zürich Rechtswissenschaften und ist im Besitz des Anwaltspatents. Während der letzten vier Jahre hatte sie zudem auch das Amt der 1. Vizepräsidentin der Obergerichts inne. Vor ihrer Wahl durch den Kantonsrat 2014 war sie viele Jahre als Richterin am Bezirksgericht Zürich tätig.
Als 1. Vizepräsident amtet neu lic. iur. Christian Prinz. Er ist seit 2012 Mitglied des Obergerichts und war davor als Richter am Bezirksgericht Hinwil tätig. Zurzeit ist er Präsident der I. Strafkammer des Obergerichts. Flurina Schorta ist die erste Frau, die das Präsidium des Obergerichts Zürich inne hat. Die Amtszeit der Obergerichtspräsidentin ist auf vier Jahre beschränkt. Sie vertritt das Obergericht gegen aussen und ist als Präsidentin zuständig für die Leitung der Geschäfte des Gesamtgerichts und der Verwaltungskommission sowie für Justizverwaltungsgeschäfte. Sie wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vom 1. Vizepräsidenten, vom Generalsekretär und dessen Stellvertretern unterstützt. 2 Obergericht des Kantons Zürich
Das Obergericht des Kantons Zürich in Kürze
Das Obergericht ist mit rund 350 Mitarbeitenden das grösste der drei obersten kantonalen Gerichte. Es besteht aktuell aus 52 voll- sowie teilamtlichen Mitgliedern. Deren Anzahl wird – wie auch bei den Ersatzmitgliedern – vom Kantonsrat festgelegt. Die Oberrichterinnen und Oberrichter werden in ihrer Tätigkeit von je rund 150 juristischen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitenden unterstützt.
Das Obergericht ist zur Hauptsache Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen. Als Justizverwaltungsbehörde ist es für das Budget des Obergerichts, der Bezirksgerichte und der Notariate zuständig, beaufsichtigt – mittelbar oder unmittelbar – die Bezirksgerichte samt den angegliederten Gerichten und Behörden, die Notariate, die Grundbuch- und Konkursämter, die Gemeindeammann- und Betreibungsämter sowie die Friedensrichterämter.
Das Obergericht besteht aus den zwei Zivil- und den drei Strafkammern, dem Handelsgericht und dem Zwangsmassnahmengericht. Angegliedert sind ihm ferner u.a. die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte im Kanton Zürich, die Anwaltsprüfungskommission, die Notariatsprüfungskommission, die Prüfungskommission für Betreibungsbeamte, die Fachkommission/Zentralstelle für psychiatrische und psychologische Gutachten sowie die Fachgruppe/Zentralstelle Sprachdienstleistungen. In all seinen Funktionen bearbeitet das Obergericht jährlich mehr als 10’000 Geschäfte, davon rund 5’000 Rechtsmittelverfahren.