Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung

Um Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu mindern, revidierte das Parlament im Dezember 2022 das Jagdgesetz. Es beschloss dabei eine präventive Regulierung des Wolfbestands und stärkte Wildtierkorridore und -lebensräume. Der Bundesrat hat am 27. März 2024 die Vernehmlassung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen des Jagdgesetzes eröffnet.

Das Parlament revidierte 2022 das Jagdgesetz in mehreren Bereichen. So ermöglicht das Gesetz neu die präventive Regulierung des Wolfsbestands. Um die Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf rasch zu mindern, setzte der Bundesrat diesen Teil der Jagdverordnung bereits per 1. November 2023 befristet in Kraft, worauf die Kantone im vergangenen Dezember und Januar erstmals präventiv in den wachsenden Wolfsbestand eingriffen (siehe auch Kasten).

Die Gesetzesrevision bringt darüber hinaus folgende weitere Änderungen mit sich: Eingriffe bei geschützten Arten (Biber, Steinbock), Neuorganisation des Herdenschutzes, Verhütung und Vergütung von Biberschäden an Infrastrukturen, finanzielle Hilfe für den Umgang mit Konfliktarten, Schaffung von Wildtierkorridoren von überregionaler Bedeutung, finanzielle Unterstützung für den Lebensraumschutz in nationalen Schutzgebieten sowie eine Stärkung der Beratung der Kantone im Umgang mit Arten, die Konflikte verursachen.

Die revidierte Jagdverordnung konkretisiert diese Änderungen. Am 27. März 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Sie dauert bis am 5. Juli 2024. Vorgesehen ist, dass die angepasste Jagdverordnung am 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat sowohl Anliegen der Nutztierhaltung als auch zum Schutz der Lebensräume wildlebender Säugetiere und Vögel um.

Die Änderungen in der Jagdverordnung im Detail

Präventive Regulation des Wolfsbestands: Die Jagdverordnung sieht vor, dass die Kantone jedes Jahr vom 1. September bis 31. Januar den Wolfsbestand präventiv regulieren können, also bevor die Wölfe Schäden angerichtet haben. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) muss den Regulationsgesuchen der Kantone zustimmen. Auch die Steinbockkolonien können im Herbst präventiv reguliert werden.

Gemäss der neuen Jagdverordnung können die Kantone während der Sommermonate schadenstiftende Wolfsrudel reaktiv regulieren, also nachdem Schaden entstanden ist. Diese Abschüsse verfügen die Kantone, nach vorgängiger Zustimmung des BAFU. Die Kantone können einzelne Wölfe, die eine Gefährdung für Menschen darstellen, abschiessen. Hier ist keine Zustimmung des BAFU notwendig.

Verhütung und Vergütung von Wildschäden: In der revidierten Jagdverordnung soll die Verhütung und Vergütung von Wildschäden klarer geregelt werden. Es geht dabei um Schäden, die Grossraubtiere an Nutztieren anrichten und um Schäden, die Biber an Infrastrukturanlagen verursachen. Dazu sollen die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Schäden und die Vergütung allfälliger Schäden definiert werden.

Neuregelung Herdenschutz: Die im Jagdgesetz festgelegte Neuregelung der Organisation des Herdenschutzes wird konkretisiert. Vorgesehen ist, dass die Kantone mehr Kompetenzen erhalten und dass die administrativen Abläufe vereinfacht werden.

Stärkung Wildtierkorridore: Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung sollen im Einvernehmen mit den Kantonen in einem nationalen Inventar verankert werden. Zudem sollen Massnahmen festgelegt werden, damit die Durchgängigkeit dieser Schlüsselstellen für Wildtierwanderungen erhalten und wieder hergestellt wird.

Förderung Wildtier-Lebensräume: Es soll geregelt werden, wie der Bund die Förderung der Lebensräume in eidgenössischen Jagdbanngebieten sowie in eidgenössischen Wasser- und Zugvogelreservaten finanziell unterstützt.

Beratung bei Wildtier-Konflikten: Die revidierte Jagdverordnung sieht vor, dass die Aufgaben der bestehenden Dokumentationsstelle ausgeweitet werden, insbesondere um die Beratung der Kantonsbehörden bei der Lösung von Wildtier-Konflikten zu verstärken.

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