Bundesrat beschliesst Teuerungsausgleich bei der Opferhilfe per 1. Januar 2025

Der Bundesrat reagiert auf die Teuerung und hat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 entschieden, die Maximalbeträge für Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer von Straftaten zu erhöhen. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025.

Wer in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, sexuell oder psychisch verletzt wird, kann vom Staat Opferhilfe beanspruchen. Das Opferhilfegesetz (OHG) ermöglicht es den Opfern und deren Angehörigen, eine Entschädigung für die finanziellen Schäden sowie eine Genugtuung für das seelische Leid zu erhalten. Das Gesetz sieht dafür Maximalbeträge vor.

Aufgrund der Teuerung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 beschlossen, die Maximalbeträge zu erhöhen. So kann dem Opfer künftig eine Entschädigung von maximal 130 000 Franken (heute 120 000 Franken) und eine Genugtuung von maximal 76 000 Franken (heute 70 000 Franken) ausbezahlt werden. Angehörige haben das Recht auf eine Genugtuung von maximal 38 000 Franken (heute 35 000 Franken). Die Grundlage für die Festlegung der Maximalbeträge bildet der Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025.

Das OHG wird wie folgt geändert:

Art. 20 Abs. 3
3 Die Entschädigung beträgt höchstens 130 000 Franken; keine Entschädigung wird
ausgerichtet, wenn sie weniger als 500 Franken betragen würde.

Art. 23 Abs. 2
2 Sie beträgt höchstens:
a. 76 000 Franken für das Opfer;
b. 38 000 Franken für Angehörige.

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