Nach der Prüfung der sehr umfangreichen Akten, die von der Vorinstanz beim Obergericht Zürich eingegangen waren, hat die I. Strafkammer das Berufungsverfahren eröffnet und erste prozessleitende Anordnungen erlassen.
Aufgrund der in verschiedener Hinsicht aussergewöhnlichen Dimension dieses Strafprozesses mit zahlreichen Beteiligten nimmt die Vorbereitung des Berufungsverfahrens ausserordentlich viel Zeit in Anspruch.
Die Berufungsverhandlung findet voraussichtlich im Juli 2024 statt. Weitere Auskünfte können zur Zeit durch das Obergericht des Kantons Zürich nicht erteilt werden.